Zolltechnische Verfahrensablaeufe beim Container - Terminal Altenwerder


Da es sich bei dem Container - Terminal Altenwerder (CTA) um den Bereich eines Seezollhafens handelt, sind bei der zollrechtlichen Abfertigung im Gegensatz zur Freizonenabfertigung einige Besonderheiten zu beachten, auf die im folgenden naeher eingegangen werden soll. Alle Waren auf dem Gelaende des CTA befinden sich grundsaetzlich in der voruebergehenden Verwahrung des CTA und sind durch eine summarische Anmeldung (SumA) erfasst. Import-Abfertigungen erfolgen somit aus der voruebergehenden Verwahrung heraus.
 

  • Versandabfertigung
     
  • Eroeffnung von TI - Versandpapieren:

    Der Fahrer hat sich nach Aufnahme des Containers mit dem Versandschein beim ,,Check-Gate OUT“ zu melden - auf dem Versandschein muss die AT B 15 - Nr. (Registriernummer der SumA) eingetragen sein. Beim ,,Check-Gate OUT wird der Versandschein von einem Zollbeamten eroeffnet und die SumA manuell erledigt. Eroeffnung von Carnet - TIR: Der Fahrer faehrt nach Aufnahme des Containers zur CTA - Zollstation (eine entsprechende Wegweisung ist auf dem CTA - Gelaende vorhanden). Hier erfolgt die Eroeffnung des Carnets sowie die Erledigung der SumA. Auf dem Carnet TIR muss die AT B 15 - Nr. eingetragen sein.
     
  • Import
     
  • Abfertigung zum freien Verkehr durch Teilnehmer des IT - Verfahrens ATLAS:(Abfertigungszollstelle Waltershof- Dienststellennummer 4851-)

     
  • endgueltige Eingabe der Zollanmeldung:

    Der Teilnehmer erstellt mittels ATLAS eine endgueltige Zollanmeldung und traegt als Vorpapierart ,ATNEU" ein, das Feld ,,Nr. des Vorpapiers" bleibt frei. Zusaetzlich muss in dem Feld „SumA/WE-Erledigung“ die zu erledigende AT B 15 - Nr. der SumA erfasst werden. Die Anmeldung wird geprueft. Es wird entweder der Steuerbescheid erstellt oder eine Beschauanordnung bzw. Dokumentenanforderung mitgeteilt. Den Teilnehmern ist also zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, ob weitere Kontrollmaßnahmen erforderlich werden. Dies erleichtert die Fuhrparkdisposition. Der Fahrer meldet sich mit seiner AT C - Nr. (ATLAS - Registriernummer der endgueltigen Zollanmeldung) bei der CTA - Zollstation. Hier wird geprueft, ob eine Beschau vorgesehen ist. Nach erfolgter Pruefung und ggf. durchgefuehrter Beschau erhaelt er ein Dokument zur Ausfahrtsberechtigung und kann das CTA - Gelaende verlassen.

     
  • vorzeitige Eingabe der Zollanmeldung:

    Der Teilnehmer hat auch die Moeglichkeit, schon vorzeitig, d.h vor Gestellung der Ware, eine Zollanmeldung zum freien Verkehr mit Hilfe des IT-Verfahrens ATLAS abzugeben.. Der LKW-Fahrer erscheint mit der AT A - Nr. (ATLAS - Registriernummer der vorzeitigen Zollanmeldung) sowie der AT B 15 - Nr. (Registriernummer der SumA) an der CTA - Zollstation.Erst zu diesem Zeitpunkt ist ein Abgleich zwischen der SumA und der Zollanmeldung moeglich. Auch Beschauanordnungen koennen erst jetzt mitgeteilt werden. Nach erfolgter Pruefung und ggf durchgefuehrter Beschau erhaelt er ein Dokument zur Ausfahrtsberechtigung und kann das CTA - Gelaende verlassen.

     
  • Abfertigung von saemtlichen Zollverfahren durch Nichtteilnehmer am IT - Verfahren ATLAS:

    Die Zollanmeldungen sind bei der Abfertigung Waltershof als Zentralstelle, Finkenwerder Str. 4, Rampe 4 (8.00 bis 18~O0 Uhr ehemalige Douane-Station1 sonst ueber Abfertigungsleitung), vorzulegen. Es koennen nur Zollanmeldungen vorgelegt werden, die sich auf bereits gestellte Waren beziehen, d.h.. dass sich der Container bereits auf dem Gelaende des CTA befindet. Die AT B 15 41r. ist im Feld ,,Vorpapier' einzutragen. Die Anmeldungen werden geprueft, ggf. in ATLAS eingegeben und Steuerbescheide erstellt, die SumA erledigt und ein Zollbehandlungsausweis (ZBA) wird ausgestellt. Mit diesem ZBA faehrt der Fahrer dann zum CTA. Bei Erhalt eines gruenen ZBA kann der Fahrer nach Abholung des Containers das Gelaende verlassen, bei Erhalt eines roten ZBA muss er nach Abholung zur CTA - Zollstation. Hier wird ueber den weiterer Ablauf entschieden.
  • Besonderheiten:


    Container, deren Waren Verboten und Beschraenkungen unterliegen (z.B. Anhang B, Pflanzenbeschau), muessen in jedem Fall die CTA - Zollstation nach Abholung des Containers anfahren. Die weitere zollrechtliche Abfertigung wird von dort geregelt.
     

  • Export
     
  • Erledigung von T1 - Versandverfahren (ausgenommen Schiffsausruester):

    Der Fahrer legt den Versandschein, auf dem die Nummer der vorzeitigen SumA (AT B 15) vom CTA-Vorpruefer eingetragen wurde, beim ,,Check-Gate IN" vor. Hier wird der Versandschein erledigt und die SumA bestaetigt.
     
  • Erledigung/Abfertigung aller anderen Zollverfahren (z.B. MO-Waren, BVD):
    Der Fahrer muss zwingend ueber die CTA - Zollstation fahren, bei der die zollrechtliche Abfertigung erfolgt
     

    Verwahrerumfuhren CTA <> Freizone

    Alle Waren auf dem Gelaende des CTA befinden sich grundsaetzlich in der voruebergehenden Verwahrung des CTA und sind durch eine summarische Anmeldung (SumA) erfasst. Innerhalb des Bezirks des Zollamts Waltershof ist es nunmehr moeglich1 Container zwischen der Freizone und dem Gelaende des CTA im Rahmen einer Verwahrerumfuhr zu transportieren d.h. das Eroeffnen eines Versandscheines T1 ist hierfuer nicht mehr notwendig. Dadurch entfaellt auch das Erfordernis einer Buergschaft sowie die Notwendigkeit eines Raumverschlusses. Eine Verwahrerumfuhr kann nur ueber das Zollamt Waltershof durchgefuehrt werden. Um eine Verwahrerumfuhr durchfuehren zu koennen, muessen folgende allgemeine Voraussetzungen erfuellt sein:

    Der Frachtfuehrer hat eine Zollnummer. Der Frachtfuehrer bzw. sein Vertreter verfuegt ueber die notwendige Software - die summarische Anmeldung NEU im IT-Verfahren ATLAS. Darueber hinaus muss dem Frachtfuehrer ein sog. ,,virtuelles Verwahrlager" auf dem Gelaende des CTA bewilligt werden. Das sog. ,virtuelle Verwahrlager" muss im Vorwege einmalig vom Zoll erfasst werden, hierfuer ist ein formlos schriftlicher Antrag an die Abfertigungseinheit CTA zu richten. Vor Antragstellung muss eine privatrechtliche Zustimmung fuer dieses Verfahren vom CTA eingeholt werden.
     

    Umfuhr CTA > Freizone

    Vor der Umfuhr muss der Frachtfuehrer als neuer Verwahrer im Rahmen des Verwahrerwechsels (CTA ~ Frachtfuehrer) in die summarische Anmeldung eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist er steuerlich Haftender gegenueber dem Zoll. Nachdem der Fahrer mit der Registriernummer der summarischen Anmeldung (z.B. AT/B/151004711/061200214851) den Container beim CTA abgeholt hat, meldet er sich vor Einfahrt in die Freizone mit der jeweiligen Registriernummer (z.B. AT/B1151004711/0e1200214851>, der(n) zu erledigenden Position(en), der Containernummer sowie der Kollianzahl und der Warenbezeichnung bei einem Landuebergang, bei der die summarische Anmeldung vom Zoll erledigt wird.
     

    Umfuhr Freizone > CTA

    Der Frachtfuehrer oder sein Vertreter muss eine vorzeitige summarische Anmeldung an das IT-System ATLAS senden, in der der Frachtfuehrer als Verwahrer auftritt. Der Fahrer meldet sich mit der vorzeitigen Registriernummer (z.B. AT1B11510047111061200214851) am Landuebergang. Dort wird vom Zoll die Gestellung bestaetigt und die summarische Anmeldung somit endgueltig und rechtskraeftig. Eine Verwahrungsmitteilung wird ausgedruckt und dem Fahrer ausgehaendigt. Bei der Vorpruefung des CTA legt der Fahrer die Verwahrungsmitteilung vor, woraufhin vom CTA ein Verwahrerwechsel (Frachtfuehrer ~ CTA) durchgefuehrt wird.

    Wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfuellt ist, bleiben nur die Moeglichkeiten, entweder die Verwahrerumfuhr unter durchgehender steuerrechtlicher Haftung der CTA vorzunehmen oder das Versandverfahren T1 zu nutzen.
     

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