Zolltechnische Verfahrensablaeufe beim Container - Terminal Altenwerder
Der Fahrer hat sich nach Aufnahme des Containers mit dem Versandschein beim ,,Check-Gate OUT“ zu melden - auf dem Versandschein muss die AT B 15 - Nr. (Registriernummer der SumA) eingetragen sein. Beim ,,Check-Gate OUT wird der Versandschein von einem Zollbeamten eroeffnet und die SumA manuell erledigt. Eroeffnung von Carnet - TIR: Der Fahrer faehrt nach Aufnahme des Containers zur CTA - Zollstation (eine entsprechende Wegweisung ist auf dem CTA - Gelaende vorhanden). Hier erfolgt die Eroeffnung des Carnets sowie die Erledigung der SumA. Auf dem Carnet TIR muss die AT B 15 - Nr. eingetragen sein. Der Teilnehmer erstellt mittels ATLAS eine endgueltige Zollanmeldung und traegt als Vorpapierart ,ATNEU" ein, das Feld ,,Nr. des Vorpapiers" bleibt frei. Zusaetzlich muss in dem Feld „SumA/WE-Erledigung“ die zu erledigende AT B 15 - Nr. der SumA erfasst werden. Die Anmeldung wird geprueft. Es wird entweder der Steuerbescheid erstellt oder eine Beschauanordnung bzw. Dokumentenanforderung mitgeteilt. Den Teilnehmern ist also zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, ob weitere Kontrollmaßnahmen erforderlich werden. Dies erleichtert die Fuhrparkdisposition. Der Fahrer meldet sich mit seiner AT C - Nr. (ATLAS - Registriernummer der endgueltigen Zollanmeldung) bei der CTA - Zollstation. Hier wird geprueft, ob eine Beschau vorgesehen ist. Nach erfolgter Pruefung und ggf. durchgefuehrter Beschau erhaelt er ein Dokument zur Ausfahrtsberechtigung und kann das CTA - Gelaende verlassen. Der Teilnehmer hat auch die Moeglichkeit, schon vorzeitig, d.h vor Gestellung der Ware, eine Zollanmeldung zum freien Verkehr mit Hilfe des IT-Verfahrens ATLAS abzugeben.. Der LKW-Fahrer erscheint mit der AT A - Nr. (ATLAS - Registriernummer der vorzeitigen Zollanmeldung) sowie der AT B 15 - Nr. (Registriernummer der SumA) an der CTA - Zollstation.Erst zu diesem Zeitpunkt ist ein Abgleich zwischen der SumA und der Zollanmeldung moeglich. Auch Beschauanordnungen koennen erst jetzt mitgeteilt werden. Nach erfolgter Pruefung und ggf durchgefuehrter Beschau erhaelt er ein Dokument zur Ausfahrtsberechtigung und kann das CTA - Gelaende verlassen. Die Zollanmeldungen sind bei der Abfertigung Waltershof als Zentralstelle, Finkenwerder Str. 4, Rampe 4 (8.00 bis 18~O0 Uhr ehemalige Douane-Station1 sonst ueber Abfertigungsleitung), vorzulegen. Es koennen nur Zollanmeldungen vorgelegt werden, die sich auf bereits gestellte Waren beziehen, d.h.. dass sich der Container bereits auf dem Gelaende des CTA befindet. Die AT B 15 41r. ist im Feld ,,Vorpapier' einzutragen. Die Anmeldungen werden geprueft, ggf. in ATLAS eingegeben und Steuerbescheide erstellt, die SumA erledigt und ein Zollbehandlungsausweis (ZBA) wird ausgestellt. Mit diesem ZBA faehrt der Fahrer dann zum CTA. Bei Erhalt eines gruenen ZBA kann der Fahrer nach Abholung des Containers das Gelaende verlassen, bei Erhalt eines roten ZBA muss er nach Abholung zur CTA - Zollstation. Hier wird ueber den weiterer Ablauf entschieden. Besonderheiten:
Der Fahrer legt den Versandschein, auf dem die Nummer der vorzeitigen SumA (AT B 15) vom CTA-Vorpruefer eingetragen wurde, beim ,,Check-Gate IN" vor. Hier wird der Versandschein erledigt und die SumA bestaetigt. Der Fahrer muss zwingend ueber die CTA - Zollstation fahren, bei der die zollrechtliche Abfertigung erfolgt Verwahrerumfuhren CTA <> FreizoneAlle Waren auf dem Gelaende des CTA befinden sich
grundsaetzlich in der voruebergehenden Verwahrung des CTA und sind durch
eine summarische Anmeldung (SumA) erfasst. Innerhalb des Bezirks des
Zollamts Waltershof ist es nunmehr moeglich1 Container zwischen der
Freizone und dem Gelaende des CTA im Rahmen einer Verwahrerumfuhr zu
transportieren d.h. das Eroeffnen eines Versandscheines T1 ist hierfuer
nicht mehr notwendig. Dadurch entfaellt auch das Erfordernis einer
Buergschaft sowie die Notwendigkeit eines Raumverschlusses. Eine
Verwahrerumfuhr kann nur ueber das Zollamt Waltershof durchgefuehrt
werden. Um eine Verwahrerumfuhr durchfuehren zu koennen, muessen folgende
allgemeine Voraussetzungen erfuellt sein: Umfuhr CTA > FreizoneVor der Umfuhr muss der Frachtfuehrer als neuer
Verwahrer im Rahmen des Verwahrerwechsels (CTA ~ Frachtfuehrer) in die
summarische Anmeldung eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist er
steuerlich Haftender gegenueber dem Zoll. Nachdem der Fahrer mit der
Registriernummer der summarischen Anmeldung (z.B.
AT/B/151004711/061200214851) den Container beim CTA abgeholt hat, meldet
er sich vor Einfahrt in die Freizone mit der jeweiligen Registriernummer
(z.B. AT/B1151004711/0e1200214851>, der(n) zu erledigenden Position(en),
der Containernummer sowie der Kollianzahl und der Warenbezeichnung bei
einem Landuebergang, bei der die summarische Anmeldung vom Zoll erledigt
wird. Umfuhr Freizone > CTADer Frachtfuehrer oder sein Vertreter muss eine
vorzeitige summarische Anmeldung an das IT-System ATLAS senden, in der der
Frachtfuehrer als Verwahrer auftritt. Der Fahrer meldet sich mit der
vorzeitigen Registriernummer (z.B. AT1B11510047111061200214851) am
Landuebergang. Dort wird vom Zoll die Gestellung bestaetigt und die
summarische Anmeldung somit endgueltig und rechtskraeftig. Eine
Verwahrungsmitteilung wird ausgedruckt und dem Fahrer ausgehaendigt. Bei
der Vorpruefung des CTA legt der Fahrer die Verwahrungsmitteilung vor,
woraufhin vom CTA ein Verwahrerwechsel (Frachtfuehrer ~ CTA) durchgefuehrt
wird. |